Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
Die von Maßstab Diamant GmbH (im Folgenden „Maßstab Diamant“ genannt) erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unseres Kunden und der Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Mündliche oder fernmündliche Auftragserteilung aufgrund eines von uns vorher abgegebenen Angebotes müssen schriftlich wiederholt werden. Ebenso entfalten etwaige Nebenabreden, Änderungen oder Zahlungskonditionen nur Wirkung, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so ist der Inhalt der Auftragsbestätigung trotzdem Vertragsgegenstand, es sei denn, der Kunde habe unverzüglich widersprochen. Aus der Ablehnung von Aufträgen kann der Auftraggeber keinerlei Rechte herleiten.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend, bis zwischen den Parteien ein Vertrag zustande gekommen ist. Maßstab Diamant ist berechtigt, in Handelsgeschäften und Geschäften mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. eine Nachberechnung vorzunehmen, wenn die Lieferanten rückwirkend entsprechende Preise in Rechnung stellen.
Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll oder aus Verschulden des Kunden erst 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
Die im Angebot von Maßstab Diamant genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Alle Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten aus. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Produktionsausfalles werden dem Kunden berechnet.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeabdrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen, maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Maßstab Diamant.
Hält der Kunde die so gewährten Zahlungsziele nicht ein, so schuldet er Maßstab Diamant Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens, auch eines höheren Zinsschadens, ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Der Kunde kommt jeweils in Verzug, wenn er auf eine Mahnung von Maßstab Diamant, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, den Kaufpreis nicht zahlt. Der Kunde hat jeweils ab dem Tage des Verzuges Zinsen in Höhe von 5% per anno über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, der Firma Maßstab Diamant eines höheren Schadens vorbehalten.
Bei Erstkunden werden für die ersten 3 Lieferungen die Zahlungen nur durch Vorkasse akzeptiert.
Ist für die Lieferung mit Maßstab Diamant ein Termin vereinbart, so gilt diese Vereinbarung generell als unverbindlich. Dennoch wird Maßstab Diamant bemüht sein, die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Termins kommt Maßstab Diamant erst dann in Verzug, wenn der Kunde/Auftraggeber Maßstab Diamant nach Ablauf des Termins unter angemessener Nachfristsetzung schriftlich angemahnt hat und diese Fristsetzung wiederum von Maßstab Diamant nicht eingehalten wurde.
Das gilt auch für den Fall, dass eine Lieferzeit kalendermäßig bestimmt wurde. Die Nachfrist muss sich am Umfang der von Maßstab Diamant übernommenen Arbeit orientieren und beträgt mindestens 2 Wochen. Sie beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Mahnung.
Vor Ablauf der Nachfrist ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Nach Ablauf der angemessenen gesetzlichen Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss von Ansprüchen auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese Rechtsfolge im Zusammenhang mit der Nachfristsetzung angedroht hat. Mit dem berechtigten Rücktritt erlöschen alle beiderseitigen Ansprüche.
Ist die rechtzeitige Ablieferung der Leistung von Maßstab Diamant durch höhere Gewalt oder durch andere, von Maßstab Diamant nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich, zum Beispiel durch Verkehrs- oder Energiestörungen, plötzliche Erkrankungen, Unfall oder Tod von maßgeblichen Mitarbeitern, ungewöhnliche lange Postlaufzeiten oder ähnliches, auch im Falle höherer Gewalt, so ist wegen der Dauer der Störung der Ablauf der Lieferzeit ebenso wie der Ablauf der Nachricht gehemmt.
Das Gleiche gilt für die von Maßstab Diamant nicht zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Kriegszustände, Unruhen, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen sowie alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie bei Maßstab Diamant wie auch bei etwaigen Vorlieferanten.
Teillieferungen sind in diesen Fällen in zumutbarem Umfange zulässig. Jede Teillieferung ist im Rahmen der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
Für durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat Maßstab Diamant ebenfalls nicht einzustehen.
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Maßstab Diamant oder deren Erfüllungshilfen verursacht wurde. Lieferungen gemäß § 376 HGB (Fixhandelskauf) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Eine 5 – 15 %ige Mehr- oder Minderlieferung ist produktionsbedingt möglich und muss vom Kunden abgenommen werden.
Im Falle von Fehlern und Mängeln steht dem Kunden ein Anspruch auf Nachbesserung (kostenlose Mängelbeseitigung) zu. Hierzu muss der Kunde eine angemessene Frist zur Verfügung stellen.
Das Recht zur Wandlung (Rückgängigmachung des Auftrages), Minderung (Herabsetzung des Preises) oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist Maßstab Diamant Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach und/oder eine Nachbesserung wäre aus Gründen, die Maßstab Diamant zu vertreten hat, nicht möglich.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen/Lieferungen sofort zu prüfen. Reklamationen jeder Art braucht Maßstab Diamant nur zu berücksichtigen, wenn sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen seit Zugang der Lieferung/Leistung beim Kunden von diesem schriftlich geltend gemacht werden.
Sämtliche Schadenersatzansprüche, die sowohl gegen Maßstab Diamant als auch Erfüllungsbeziehungsweise Verrichtungsgehilfen erhoben werden könnten, gleich aus welcher Anspruchsgrundlage, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Bei Verkauf oder Bedruckung von Werbeartikeln, Textilien und technischen Teilen ist Maßstab Diamant bei eventuellen Mängeln lediglich verpflichtet mangelfreie Leistungen zu erbringen im Rahmen vorstehender Regelungen.
Schadenersatzleistungen und Kostenerstattungen für Rücklieferungen, Ausbau von technischen Teilen, insbesondere auch Rücklieferkosten sind ausgeschlossen.
Maßstab Diamant unterstellt, dass der Kunde Inhaber von Urheberrechten oder sonstigen Rechten an etwaigen Vorlagen oder Bezeichnungen ist, die Maßstab Diamant zur Bearbeitung/Lieferung zur Verfügung gestellt werden.
Maßstab Diamant kann für Kosten, Verluste oder sonstige Schäden, die sich aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, amtlich geschützten Zeichnungen, Urheberrechten und sonstigen Schutzrechten entsprechend den Zeichnungen, Spezifizierungen oder sonstigen Angaben des Kunden ergeben, nicht haftbar gemacht werden, es wird hiermit ausdrücklich ein Haftungsausschluss vereinbart.
Bei etwaigen Verletzungen von entsprechenden Rechten, Urheberrechten, Patenten, Warenzeichen, geschützten Zeichnungen etc. stellt der Kunde Maßstab Diamant im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen der Rechtsinhaber frei. Das Gleiche gilt für die Verwendung von Wörtern, Zeichnungen, Symbolen und ähnlichen, die der Kunde als Druckauftrag eingereicht hat. Das Gleiche
gilt auch, wenn Maßstab Diamant zur grafischen und/oder technischen Gestaltung von dem Kunden konsultiert worden ist.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Maßstab Diamant aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Maßstab Diamant die folgenden Sicherheiten gewährt, die Maßstab Diamant auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben Eigentum von Maßstab Diamant.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Maßstab Diamant als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Maßstab Diamant.
Erlischt das (Mit-) Eigentum von Maßstab Diamant durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Maßstab Diamant übergeht.
Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Maßstab Diamant unentgeltlich.
Ware und Leistungen, an der Maßstab Diamant (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldofroderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an Maßstab Diamant ab.
Maßstab Diamant ermächtigt ihn widerruflich, die an Maßstab Diamant abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eingentum von Maßstab Diamant hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit Maßstab Diamant ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Maßstab Diamant die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Maßstab Diamant berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Maßstab Diamant liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen aus mit Maßstab Diamant abgeschlossenen Verträgen ist der Sitz von Maßstab Diamant, zur Zeit Löhne.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Maßstab Diamant und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber Ausländer ist und seinen Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland hat.
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist nach Wahl von Maßstab Diamant das Amtsgericht Bad Oeynhausen oder das Landgericht Bielefeld für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten ausschließlich zuständig.
Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, soweit der Kunde nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist und er nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klagezustellung nicht bekannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht.
Wir sind Maßstab Diamant
Für alle Branchen, die ein nachhaltiges, nützliches und beziehungsstiftendes Werbemittel suchen, bieten wir individuell gestaltete Zollstöcke und Bleistifte für vielfältige Einsatzzwecke. Wir verbinden Begeisterung für unser Produkt und Kreativität für die Aufgabe mit einzigartigem Service. Mit unserer langjährigen Erfahrung, Umsetzungsqualität und Lösungsorientierung sind wir Maßstab für Sie.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen